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Inepro und Erfüllung der Europäischen Richtlinie Elektro- und Elektronikgeräte WEEE
Leimuiden, 29. November 2005

Hintergrund
Die Richtlinie Elektro- und Elektronikgeräte (WEEE) der Europäischen Union wird in den Jahren 2005 und 2006 in den Mitgliedsstaaten eingeführt. Auf Inepro als Hersteller von Elektro- und Elektronikgeräten kommt eine Reihe von Verpflichtungen zu. Inepros Vorgehensweise zur Erfüllung all dieser Verpflichtungen wird nachfolgend beschrieben.1) ProduktdesignInepros Design für Recyclingnormen wird verwendet um sicherzustellen, dass die Entwicklung und Herstellung von Elektro- und Elektronikgeräten der Marke Inepro den Auseinanderbau und das Recycling von WEEE, ihren Komponenten und Materialien berücksichtigen.


2) WEEE-Kennzeichnung
Alle Produkte von Inepro, die entsprechend der WEEE-Richtlinie von Inepro ab 13. August 2005 ausgeliefert werden, erfüllen die Anforderungen der WEEE-Kennzeichnungspflicht. Diese Produkte sind mit dem Symbol der "durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern" gemäß Euronorm EN 50419 gekennzeichnet.


3) Verbraucherinformationen
Entsprechend den Zeitplänen und Anforderungen der WEEE-Gesetzgebung der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union werden nachfolgende Verbraucherinformationen für Inepro-Produkte gemäß der WEEE-Richtlinie an die Kunden geliefert."Dieses Symbol auf dem Produkt oder seiner Verpackung zeigt an, dass dieses Produkt nicht mit dem Hausmüll entsorgt werden darf. Stattdessen liegt es in Ihrem Verantwortungsbereich, das zu entsorgende Gerät an einem entsprechenden Sammelpunkt für das Recycling von Elektro- und Elektronikgeräten zu entsorgen. Die getrennte Sammlung und das Recycling Ihres Altgerätes tragen dazu bei, dass die natürlichen Ressourcen erhalten bleiben und stellen sicher, dass es in einer Weise recycelt wird, die die Gesundheit des Menschen und die Umwelt schützt. Weiterer Informationen darüber, wo Sie Ihr Gerät für das Recycling entsorgen können, erhalten Sie bei Ihrer Stadtverwaltung oder Ihrem Inepro-Händler, der Ihnen das Gerät verkauft hat."


4) Anmeldung und Berichtswesen

Inepro wird alle gesetzlichen Anforderungen erfüllen und sich im Laufe der Zeit bei allen Behörden in den entsprechenden Ländern anmelden. Die Anmeldung und das diesbezügliche Datum sind länderabhängig. Inepro stellt darüberhinaus sicher, dass alle erforderlichen Informationen für die Berechnung der Herstellerverpflichtungen seitens Inepro zu dem in der Gesetzgebung des Landes vorgesehenen Datum bereitgestellt werden.


5) WEEE von Anwendern, die keine privaten Haushalte darstellen

Gemäß anwendbaren Gesetzen und dem Ort der Auslieferung der Produkte von Inepro garantieren wir das entsprechende Recycling des Abfalls, der sich in Zusammenhang mit jeder Marken von Elektro- und/oder Elektronikgeräte von Nicht-Endverbrauchern ergibt, die vor dem 13. August 2005 bei einem Inepro Kunden (Kein privater Haushalt) in der Europäischen Union gekauft wurden. Für Inepro-Produkte, die nach dem 13. August 2005 verkauft wurden, stellt Inepro das entsprechende Abfallrecycling von Produkten von Endkunden in der Europäischen Union sicher. Die oben beschriebenen Recyclingkosten sind standardmäßig im Verkaufspreis enthalten. Die Kosten für Abfallsammlung dieser Abfälle von Kundengrundstücken sind nicht im Standardangebot von Inepro enthalten. Dennoch kann Inepro einen Sammelservice gegen Gebühr oder eine Liste von Orten, wo Kunden ihre Produkte entsorgen können, bereitstellen.


6) Behandlung
In Übereinstimmung mit den Gesetzen zur Abfallentsorgung der Gemeinschaft bestätigt Inepro, dass die Behandlung und das Recycling von Elektro- und Elektronikgeräten im Namen von Inepro erfolgt, entweder durch ein Sammelverfahren oder einzeln, so wie in der Einführungsgesetzgebung der Mitgliedsstaaten beschrieben in Übereinstimmung mit der WEEE-Richtlinie und schließt die Anforderungen in Bezug auf Sonderbehandlung von bestimmten Teilen und die Gesamtrecyclingquote ein.


7) Information für Recyclingunternehmen
Wie durch die WEEE-Richtlinie vorgeschrieben wird Inepro die Wiederverwendungs- und Behandlungsinformationen für jeden Typ von neuen Elektro- und Elektronikgeräten, die auf den Markt gelangen, innerhalb von einem Jahr nach Markteinführung bereitstellen. Inepro stellt die erforderlichen Informationen gemäß dem in der Landesgesetzgebung vorgegebenen Datum, normalerweise ein Jahr nach der Markteinführung des Produktes oder nach dem 13. August 2005 verkauft, zur Verfügung.

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