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Erklärung von Inepro zur Einhaltung der EU-Richtline 2002/95/EG (RoHS)
Leimuiden, 29. November 2005 

Inepro hat sich verpflichtet alle anwendbaren Gesetze und Richtlinien, einschließlich der EU-Richtlinie 2002/95/EG der Europäischen Union Beschränkung zur Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten, zu erfüllen. Das Ziel von Inepro ist es diese Vorschriften durch Erfüllung der Anforderungen der RoHS-Richtlinie weltweit zu übertreffen. Unser unternehmensweites RoHS-Team leitet unsere globalen Übergangsmaßnahmen. Nach Abschluss umfangreicher Umsetzungsplanungen und Entwicklungsarbeiten im Jahr 2004 hat das RoHS-Team im Jahr 2005 seine Arbeit mit den Lieferanten fortgesetzt, um eine sanfte globale Umsetzung zu gewährleisten.


Im Jahr 2005 haben wir unsere ersten Inepro-Produkte mit RoHS-konformen Komponenten ausgeliefert. Zur Beschleunigung der Umsetzung haben wir uns auf Komponenten-Teilefamilien konzentriert, die nicht nur für ein Produkt oder eine Plattform bestimmt waren. Wir werden zukünftig eine Vielzahl von Produkten mit in der Mehrheit die Verordnung erfüllende Komponenten ausliefern, indem wir weitere Produktlinien umstellen.


Wir erklären, dass ab 1. Juli 2006 alle unsere für den EU-Markt freigegebenen Produkte die Anforderungen der EU-Richtlinie 2002/95/EG erfüllen und frei von den in der Richtlinie aufgeführten Substanzen sind.

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